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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Veranstaltungen der Kulturgemeinschaft Beverungen und Umgebung e.V.

Stand: 30.3.2020

Die nachfolgenden AGB sind Grundlage und Bestandteil jeglicher vertraglichen Vereinbarung zwischen der Kulturgemeinschaft Beverungen und Umgebung e.V. Sie treten mit der Kartenbestellung in Kraft.

  • Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung der Kulturgemeinschaft und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung sowie diesen AGB. Im Rahmen des Vertragsgegenstandes bestimmt und verantwortet die Kulturgemeinschaft, wie der Vertrag ausgeführt wird. Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht, jedoch ist die Kulturgemeinschaft bemüht, Kundenwünschen Rechnung zu tragen.

  • Alle Angebote der Kulturgemeinschaft sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Sämtliche Ausschreibungen im Internet, in Medien und Prospekten sind lediglich Aufforderungen an den Kunden zur Abgabe eines Angebots. Verträge zwischen der Kulturgemeinschaft und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der Annahme durch die Kulturgemeinschaft zustande. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Die Preise verstehen sich als Endpreise.

  • Kartenbestellungen sind bei allen Vorverkaufsstellen, über das Internet, über den telefonischen Kartenservice oder an der Abendkasse möglich.

  • Werden Karten über das Kulturbüro bestellt und dort innerhalb der Reservierungsfrist nicht abgeholt, verfällt die Reservierung.

  • Werden dem Käufer Eintrittskarten übersandt und sollten diese verloren gehen, trägt der Käufer das Risiko.

  • Reservierte und noch nicht bezahlte Karten, die zur Abholung und Bezahlung an der Abendkasse hinterlegt sind, müssen bis dreißig Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt und bezahlt werden. Danach behält sich der Veranstalter bei entsprechender Kartennachfrage das Recht vor, die verbindlich reservierte Eintrittskarte an andere Interessenten weiter zu verkaufen.

  • Bei Aushändigung der Karten an der Abendkasse ist der Erwerber bzw. Inhaber verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse vorzuzeigen. 

  • Beim Erhalt der Eintrittskarte sind die Kartenaufdrucke sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

  • Gekaufte Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Es besteht somit grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der gekauften Karten. Das betrifft auch nicht wahrgenommene Besuche von Veranstaltungen.

  • Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten für den neuen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit. Die Rücknahme der Karte und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Gebühr erfolgt, falls die Veranstaltung nicht innerhalb von 365 Tagen nachgeholt werden kann. In diesem Fall erfolgt die Rücknahme nur bis sechs Wochen nach dem ursprünglichen Termin.

  • Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder - soweit technisch möglich - zu löschen.

  • Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen) dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden.

  • Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge extremer Lautstärke bei Veranstaltungen entstehen können. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den jeweiligen Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

  • Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Dabei sind auch Umbesetzungen möglich.

  • Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten, wobei der Veranstalter grundsätzlich das Hausrecht gegenüber dem Publikum ausübt. Das Betreten des Bühnenbereichs und Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

  • Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Spielstätte/Kontrollzone ihre Gültigkeit.

  • Für den Fall, dass während einer Veranstaltung Bild-/Tonaufzeichnungen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

  • Bei Erwerb von Eintrittskarten über ein angeschlossenes Ticket-Verkaufssystem akzeptiert der Erwerber (Endkunde) die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Betreibers. Ebenso werden die AGB des jeweiligen Veranstalters akzeptiert.

Das Fernabsatzgesetz

Das Fernabsatzgesetz sieht ein generelles Widerrufs- oder Rückgaberecht des Käufers vor, bei dem sich Kunde und Käufer nicht persönlich gegenüberstehen.

Ausnahmen vom neuen Fernabsatzgesetz sind u.a. bei Reservierungsdienstleistungen wie z.B. Eintrittskartenverkauf vorgesehen:

"Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge ... ... über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen."